
Mit dem Fahrrad zur Arbeit
„Gleiten Sie bequem, günstig und nachhaltig zur Arbeit – das Electric Scooter to Work Scheme ist Ihre Eintrittskarte für einen intelligenteren Arbeitsweg! 🛴⚡🌍“
Was ist das Bike-to-Work-Programm?
Mit dem Cycle to Work Scheme (auch bekannt als Bike to Work Scheme) können Sie über Ihre Arbeit steuerfrei ein neues Fahrrad erwerben. Ihr Arbeitgeber zahlt das neue Fahrrad, und Sie zahlen die Kosten in regelmäßigen Raten von Ihrem Bruttogehalt zurück.
Sie müssen auf Ihre Rückzahlungen weder Steuern, PRSI noch die Universal Social Charge zahlen.
Nicht jeder Arbeitgeber nimmt an diesem Programm teil. Wenn dies jedoch der Fall ist, muss er es allen seinen Mitarbeitern anbieten.
Wenn Sie selbstständig sind, können Sie nicht am Cycle to Work-Programm teilnehmen, es sei denn, Sie zahlen zusätzlich zu Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Arbeitnehmer PRSI.
Wie kann ich bei diesem Programm Geld sparen?
Als Arbeitnehmer sparen Sie die Kosten für den Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad, da die Rückzahlungen von Ihrem Gehalt abgezogen werden, bevor Steuern, USC und PRSI abgezogen werden. Das bedeutet, dass jemand mit dem höchsten Steuersatz fast die Hälfte der Kosten für ein neues Fahrrad und die dazugehörige Ausrüstung spart.
Wie viel kann ich ausgeben und wie oft kann ich es verwenden?
Abhängig vom Fahrradtyp gibt es drei Limits. Das Limit (einschließlich der zugehörigen Sicherheitsausrüstung) beträgt:
- 3.000 € für Lastenräder und E-Lastenräder.
- 1.500 € für Pedelecs und E-Bikes.
- 1.250 € für andere Fahrräder.
Vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2022 lag die Grenze für Lasten- und E-Lastenräder bei 1.250 Euro bzw. 1.500 Euro.
Als Arbeitnehmer können Sie die Regelung alle vier Jahre nutzen. Die vierjährige Zeitspanne zwischen den Steuererleichterungen wird nach Steuerjahr berechnet. Wenn Sie 2020 ein Fahrrad gekauft haben, können Sie unabhängig vom Monat im Januar 2024 ein neues Fahrrad kaufen und die nächste Steuererleichterung in Anspruch nehmen.
Hinweis : Ein Lastenfahrrad ist ein Fahrrad mit einem speziellen Rahmen, der für den Transport schwerer Lasten oder anderer Personen als des Fahrers konzipiert ist. Ein Behälter oder eine Plattform kann in diesen Rahmen vor oder hinter dem Fahrer integriert oder daran befestigt werden. Ein E-Lastenfahrrad ist ein Lastenfahrrad mit Pedelec-Konfiguration. Ein Fahrrad kann nicht durch einfaches Anbringen eines Behälters oder Anhängers in ein Lastenfahrrad umgewandelt werden. Der Rahmen muss speziell für den Transport großer oder schwerer Lasten oder Personen ausgelegt sein.
Welche Ausrüstung deckt das Cycle to Work-Programm ab?
Das Programm deckt die folgenden Artikel ab, die neu (nicht gebraucht) gekauft werden müssen:
- Neue Fahrräder und Pedelecs (Fahrräder mit elektrischem Antrieb, die etwas Kraftaufwand erfordern)
- Fahrradhelme
- Glocken und Hupen
- Beleuchtung (inkl. Dynamopakete)
- Spiegel
- Kotflügel und Schürzen
- Fahrradclips
- Packtaschen, Gepäckträger und Gurte
- Schlösser und Ketten
- Pumps
- Reifenpannen-Sets, Fahrradwerkzeug-Sets und Reifendichtmittel
- Reflektierende Kleidung
- Fahrradreflektoren
- Kindersitze, Helme und Anhänger sind nicht im Preis inbegriffen.
Wie kaufe ich im Rahmen des Cycle to Work-Programms ein Fahrrad?
Sie müssen eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnen, in der Sie erklären, dass Sie das Fahrrad für den Eigengebrauch verwenden und es für Fahrten nutzen, die die Steuerbehörde als zulässig erachtet: den Weg zur und von der Arbeit.
Ihr Arbeitgeber richtet dann Gehaltsabzüge über einen vereinbarten Zeitraum von bis zu 12 Monaten ein, um die Kosten zu decken. Diese Abzüge können je nach Ihren Gehaltsvereinbarungen wöchentlich, vierzehntägig oder monatlich erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber die Kosten für das Fahrrad tragen muss. Die Steuerbefreiung gilt nicht, wenn Sie das Fahrrad selbst tragen und Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kosten erstattet.